„Wir stärken die Gemeinden bei der 70.000-Euro-Pauschale!“ Haushalts- und Finanzausschuss beschließt Änderung des Gesetzes
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat am 9. Mai 2018 eine Änderung zur geplanten Vergabepraxis der 70.000-Euro-Pauschale für Sachsens Kommunen beschlossen.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Jens Michel: „Wir stärken die Gemeinderäte und geben ihnen mehr Flexibilität in die Hände. Mit unserer Änderung soll der Gemeinderat über die 70.000 Euro hohe Pauschale selbst entscheiden und kann übrig gebliebene Mittel in das Folgejahr übertragen.“
„Mit der Übertragbarkeit der Mittel möchten wir dem Anliegen der Kommunen nachkommen und ihnen damit größere Flexibilität bei der Verwendung geben“, erklärt Michel.
Hintergrund:
Das „Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“ regelt die von Ministerpräsident Michael Kretschmer angekündigte Pauschale in Höhe von 70.000 Euro. Danach bekommen alle kreisangehörigen Kommunen für die ersten 1.000 Einwohner 70.000 Euro. Diese gibt es für die Jahre 2018 – 2020. Also stehen den Kommunen insgesamt 210.000 Euro zur Verfügung. Das bedeutet für den Freistaat Sachsen insgesamt eine zusätzliche Zahlung von 90 Mio. Euro. Über die Verwendung haben die Stadt- und Gemeinderäte zu entscheiden.