Heute hat der Landtag in einer Aktuellen Debatte über den Dialog- und Strategieprozess „Bildungsland 2030“ diskutiert. Dieser soll die Bildung im Freistaat weiterentwickeln. Eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums hat für diesen Prozess vorbereitend bereits in vier Handlungsfeldern zunächst 16 strategische Ziele definiert, welche die Grundlage bilden und ausgestaltet werden sollen. Die erste Beratungsphase startete Mitte April. Die CDU-Fraktion knüpft an den Prozess die Erwartungen, dass Maßnahmen identifiziert und ausgestaltet werden, die eine leistungsorientierte Fortentwicklung des Bildungslandes Sachsen ermöglichen. Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Holger Gasse: „Mit dem Bildungsland 2030 soll ein Konzept erarbeitet werden, welches die gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozesse aufgreift. Seit April beraten Experten aus Schulpraxis, Forschung und relevanten Institutionen über konkrete Maßnahmenvorschläge. Aktuell können sich Lehrer, Schüler und Eltern für die öffentlichen Beratungen anmelden, die dann ab 28. Juni stattfinden.“ „Das Leben unserer Schüler wird durch eine zunehmende Komplexität auch in Folge der Digitalisierung sowie einer steigenden Unvorhersehbarkeit geprägt. Eine gute Allgemeinbildung wird mehr denn je die Grundlage für die zukünftigen Herausforderungen sein. Insofern lernt auch niemand für Klausuren, sondern immer für sich selbst“, so Gasse. Und die CDU-Bildungspolitikerin Sandra Gockel sagt: „Der Bogen wird weit zu spannen sein: Es wird in der Debatte von Fragen der Hochschulstruktur, der Lehrerausbildung bis hin zu konkreter Lehrplangestaltung gehen. Wir werden die Erfahrungen der Schulträger einbeziehen müssen, deren Finanzausstattung betrachten sowie diskutieren, wie aus bildungspolitischen Zielen konkretes Handeln in den Schulen wird. Maßstab können und dürfen nicht Partikularinteressen einzelner Interessengruppen sein, sondern es braucht einen breiten Konsens.“ „Die Gestaltung der Schule in der Zukunft hängt von vielen Faktoren ab. Die heutige Debatte ist deshalb nicht darauf angelegt, dem Prozess vorzugreifen. Aber es ist das Vorrecht des Parlaments, grundsätzliche Perspektiven an den Beginn zu stellen und das Verfahren aktiv zu begleiten. Denn zum Schluss werden wir die notwendigen gesetzlichen Fortschreibungen vornehmen müssen“, so Gockel. |