Landtag beschließt Neuregelung der Bildungsempfehlung
Am 1. Februar 2017 hat der Sächsische Landtag das „Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ verabschiedet. Hierin wird die sogenannte Bildungsempfehlung neu geregelt. Die Koalition hat in diesem Gesetz das verfassungsrechtlich verbriefte Recht der Eltern zur Wahl des weiteren Bildungsweges verankert.
Bisher bekamen die Schüler der 4. Klasse eine verbindliche Bildungsempfehlung, nach der sie dann den weiteren Bildungsweg, entweder am Gymnasium, oder an der Oberschule fortsetzen konnten. Mit der neuen Regelung wird auch weiterhin eine Bildungsempfehlung ausgesprochen. Allerdings haben nun die Eltern das letzte Wort, wenn es darum geht, ob ihr Sprössling die Oberschule oder das Gymnasium besucht. Befürchtungen, dass viele Eltern ihre Kinder trotz schlechter Leistungen auf das Gymnasium schicken würden, teilt die Koalition nicht. Sie setzt auf die Vernunft der Eltern und auf die Praxiserfahrungen in der Vergangenheit. Um die Einsicht bei den Eltern zu steigern, die der Bildungsempfehlung nicht folgen wollen, werden sie zu einem
weiteren, obligatorischen Beratungsgespräch eingeladen. Darüber hinaus müssen sich die Kinder dieser Eltern künftig einem Test unterziehen, in dem ihre Leistungsfähigkeit nochmals überprüft wird.
Der Schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Lothar Bienst betont: „Mit dem heute beschlossenem Gesetz schaffen wir Sicherheit für Eltern und Lehrer, nicht zuletzt für die Schüler der 4. Klassen an den Grundschulen. Dort werden zurzeit die Bildungsempfehlungen erstellt. Deshalb war diese Regelung außerhalb der momentan stattfindenden Überarbeitung des Schulgesetzes erforderlich“.
Christoph Coccejus, Praktikant